Mütterpflege

Das Wochenbett ist eine sensible Phase nach der Geburt und dient zum Ankommen und Zurechtfinden mit dem neuen Erdenbürger. Mutter und Kind sollen sich in dieser Zeit von den Anstrengungen der Geburt erholen. Überforderung, Belastung und Stress können durch durch eine optimale Begleitung und Entlastung vermieden werden. 

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Mit der Unterstützung durch mich als Mütterpflegerin können Mutter und Kind in dieser herausfordernden Lebensphase unterstützt werden. 

Als Mütterpflegerin komme ich zu euch nach Hause und unterstütze genau dort, wo du  und deine Familie es brauchen. 

Meine Aufgaben als Mütterpflegerin sind z.B.: 

  • Säuglingspflege und Unterstützung bei dem Umgang des Neugeborenen
  • Unterstützung bei der körperlichen Versorgung der Mutter
  • Hilfe bei Anweisungen der betreuenden Hebamme
  • Unterstützung beim Anlegen und Stillen 
  • Babymassage
  • Anleitung bei Rückbildungsübungen im Wochenbett
  • Betreuung von Geschwisterkinder
  • Entspannungsmassagen
  • Einkaufen und kochen von gesunden Mahlzeiten
  • Emotionaler Beistand bei Fragen und Unsicherheiten
  • Ermöglichen von Ruhezeiten

Wichtig: Eine Mütterpflegerin hat keine medizinische Verantwortung und darf keine medizinische oder therapeutische Betreuung übernehmen. Sie ersetzt nicht die Hebamme, ergänzt sie aber sinnvoll. 

Kosten: 

Die Kosten einer Mütterpflegerin werden teilweise oder ganz von den Krankenkassen übernommen. Ob und in welchem Umfang entscheidet die jeweilige Krankenkasse nach Prüfung des Antrags auf Haushaltshilfe. Wird der Antrag von der Krankenkasse nicht oder nur zu Teilen bewilligt, sind die Kosten für meine Leistungen privat zu zahlen. Ich rechne mit den Krankenkassen wahlweise nach § 24 SGB V oder § 38 SGB V ab.

Der Antrag auf Haushaltshilfe ist im Vorfeld bei den jeweiligen Krankenkassen auf der Homepage zu finden oder muss telefonisch erbeten werdend. Dieser sollte am Besten vor der Geburt aufgefüllt werden, gerne helfe ich euch dabei oder beantworte Fragen dazu.

Die Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe muss von der Frauenärztin/Hausärztin, dem Frauenarzt/Hausarzt oder der/dem betreuenden Hebamme/Entbindungspfleger ausgestellt werden. 

Sollte kein Anspruch auf Übernahme der Kosten bestehen oder wenn du mich privat buchen möchten, besprechen wir gerne den Umfang und die Kosten meiner Leistungen im Vorgespräch.